Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (EGPartG) vom 12.10.2006 (Stand 01.01.2007) Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleich - geschlechtlicher Paare vom 18. Juni 2004; eingesehen die Artikel 31 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 42 Absatz 2 der Kantonsverfassung; auf Antrag des Staatsrates, verordnet:
Art. 1
1 Unter Vorbehalt der Adoption und der Verfahren der Fortpflanzungsmedi - zin gelten alle Bestimmungen der kantonalen Gesetzgebung, welche in Be - zug auf die Verwandtschaft, die Schwägerschaft, die Ehe oder den Zivil - stand Rechte verleihen, Pflichten auferlegen oder ein Verfahren regeln, in gleicher Weise für die eingetragene Partnerschaft.
Art. 2
1 Das vorliegende Gesetz wird in Ausführung eines Bundesgesetzes erlas - sen und unterliegt nicht dem fakultativen Referendum.
Art. 3
1 Der Staatsrat legt das Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Geset - zes fest. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
12.10.2006 01.01.2007 Erlass Erstfassung BO/Abl. 43/2006
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 12.10.2006 01.01.2007 Erstfassung BO/Abl. 43/2006
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