Verordnung über die Datenbearbeitung in der Testphase des Projekts Bedarfsgerechte Leistungsabgeltung
                            * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  Verordnung  über die Datenbearbeitung in der Testphase des Projekts  Bedarfsgerechte Leistungsabgeltung (V Datenbearbeitung  Bedarfsgerechte Leistungsabgeltung)  Vom 15. März 2017 (Stand 1. Mai 2017)  Der Regierungsrat des Kantons Aargau,  gestützt auf § 18a de  s Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Daten-  schutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006  1)  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Geltungsbereich und Zweck der Datenbearbeitung
                            1   Diese Verordnung regelt die automatisierte Datenbearbeitung in der Testphase des  Projekts     Bedarfsgerechte     Leistungsabgeltung,     insbesondere     zur     Erhebung  und   Überprüfung   des   Individuellen   Betreuungsbedarfs   (IBB)   von   erwachsenen  Menschen   mit   besonderen   Betreuungsbedürfnissen  in   Einrichtungen  gemäss   §   2  Abs. 1 lit. d des Gesetz  es über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen B  e-  treuungsbedürfnissen  (Betreuungsgesetz)  vom  2.  Mai  2006  2)    (teilnehmende  Ei  n-  ric  htungen).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die Datenbearbeitung   dient  a)  der Erhebung und Überprüfung des Betreuungsbedarfs im Einstufungssystem  IBB,  b)  der Durchführung und Evaluation der Testphase,  c)  der Durchführung von interkantonalen Vergleichen (Benchmarking),  d)  als Grundlage für die Erstellung von Bedarfsprognosen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Datenbearbeitungssystem
                            1   Das  Departement  Bildung,  Kultur  und  Sport  (BKS)  bet  reibt  ein  Datenbearbei-  tungssystem.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)     SAR  150.700
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)     SAR  428.500
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Im   Datenbearbeitungssystem   werden   Personendaten,   einschliesslich   besonders  schützenswerter Personendaten und Persönlichkeitsprofile, bearbeitet von:  a)  erwachsenen  Menschen  mit  besonderen  Betreuungsbedürfnissen  in  teilne  h-  menden Einrichtungen,  b)  teilnehmenden Einrichtungen,  c)  Mitarbeitenden von teilnehmenden Einrichtungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Die Personendaten gemäss Absatz  2 sind im Anhang festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Datenerhebung und -bearbeitung
                            1   Die  teilnehmenden  Einrichtungen  erfassen  die  Per  sonendaten  zur  Erhebung  des  IBB und übermitteln diese an das BKS gemäss Vorgaben in den Leistungsvereinba-  rungen gemäss §  19 Betreuungsgesetz.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Die teilnehmenden Einrichtungen stellen die Einhaltung des Datenschutzes sicher,  insbesondere durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Die  teilnehmenden  Einrichtungen  und  das  BKS  können  Dritte  mit  der  Erhebung  des  IBB  und  dessen  Überprüfung  (Audit)  beauftragen.  Mit  Dritten  ist  ein  vertragl  i-  cher Datenschutzrevers abzuschliessen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Auswertung der Daten und Berichterstattung
                            1   Das BKS   wertet die erhobenen Daten aus.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Es  ist  berechtigt,  folgenden  Stellen  diese  Daten  und  entsprechende  Berichte  zur  Verfügung zu stellen:  a)  teilnehmenden Einrichtungen,  b)  Behörden  anderer  Kantone,  die  Einrichtunge  n  nach  dem  Einstufungssystem  IBB finanzieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Bei    der    Datenweitergabe    gemäss    Absatz  2    werden    die    Personendaten  von   natürlichen Personen  anonymisiert.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Verantwortlichkeit und Datensicherheit
                            1   Das BKS ist für die Einhaltung des Datenschutzes beim Betr  ieb des Datenbearbei-  tungssystems verantwortlich.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Es  schützt   das  Datenbearbeitungssystem   mit  angemessenen  organisatorischen  und  technischen Mitteln vor Datenverlust und -missbrauch.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Inkrafttreten und Befristung
                            1   Diese Verordnung tritt am 1.   Mai 2017  in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Sie gilt längstens bis zum 30. April 2022.  Aarau, 15. März 2017  Regierungsrat Aargau  Landammann  A  TTIGER  Staatsschreiberin  T  RIVIGNO
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang  1  (Stand 1. Mai 2017)  Datenkatalog  Die  Erhebung des Individuellen Betreuungsbedarfs (IBB)   wird jährlich und bei  Bedarf   bei den anerkannten  Einrichtungen gemäss §  1 Abs.   1 durchgeführt. Dabei  wird  der Betreuungsaufwand eines Klienten für jede beanspruchte Leistung anhand  eines Fragebogens (  IBB-Indikatorenraster) bewertet.  Je nach Leistungsart (Tagesstruktur  /Wohnen)  und Beeinträchtigungsart   (geistig/  körperlich oder psychisch)   wird einer der vier  Fragebögen  verwendet, die sich  jeweils in zwei Blöcke auf  teilen  : 1. Stammdaten, 2.   Grundlagen des individuellen  Betreuungsbedarfs:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Stammdaten
                            Merkmal  Tagesstruktur  Wohnen  GB/KB  PB  GB/KB  PB  a)  Einrichtung (Name)  x  x  x  x  b)  Name  x  x  x  x  c)  Vorname  x  x  x  x  d)  Geburtsdatum  x  x  x  x  e)  Sozial  -  versicherungs  -  nummer  x  x  x  x  f)  ausserkantonaler  Aufenthalt  (ja/  nein)  x  x  x  x  g)  Hilflosen  -  entschädigung (HE  -  Stufe)  x  x  x  x  h)  Rollstuhl  (ja/  nein)  x  x  x  x  i)  Transport  (ja/nein)  x  x
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1      Anhang   zur   Verordnung   über   die   Datenbearbeitung   in   der   Testphase   des   Projekts  Bedarfsgerechte Leistungsabgeltung (V Datenbearbeitung Bedarfsgerechte Leistungsab  gel  -  tung  ) vom 15. März 2017 (SAR 428.523  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Merkmal  Tagesstruktur  Wohnen  GB/KB  PB  GB/KB  PB  j)  Kategorie  (Rente)  x  x  x  x  k)  Vereinbarte  Aufenthaltstage  x  x  l)  Wohnhaft in  anerkannter  Einrichtung  (ja/  nein)  x  x  x  x  m)  Betreuung beim  Mittagessen  (ja/nein)  x  x  n)  Lohnbezug  x  x  o  )  Mitarbeiter, der  Rating  vornahm  x  x  x  x  p  )  Datum des Ratings  x  x  x  x  q  )  Eintrittsdatum  x  x  x  x  r  )  letzte IBB  -  Gesamteinstufung  x  x  x  x  GB/KB  geistige und/oder körperliche Beeinträchtigung  PB  psychische Beeinträchtigung  x  Merkmal wird für diese Leistungsart erhoben
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Grundlagen des individuellen Betreuungsbedarfs
                            Die  in  den  nachfolgenden  Tabellen  angegebene  Nummer  (Nr.)  entspricht  der  Fragenummer  pro  Indikator  im  jeweiligen  Fragebogen.  Pro  Indikator  wird  der  Betreuungsaufwand bewertet.  Kursiv   dargestellt werden Kapitelüberschriften mit Unterfragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.1. Tagesstrukt ur
                            Nr.  GB/KB  PB
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  .  Anleitung (u.a. Arbeits  -  und Beschäftigungsabläufe)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  .  Einrichtung  des  A  rbeits  -  und Beschäftigungsplatzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  .  Unterstützung/Begleitung bei der Ausführung von Tätigkeiten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  .  Kontrolle  der Arbeitsqualität  und  Feedback
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  .  Stabilität/Sicherheit/Krisenmanagement
                        
                        
                    
                    
                    
                5.1 Aggressives Verhalten und Nähe - /
                            Distanz  probleme  Umgang mit  Sucht
                        
                        
                    
                    
                    
                5.2 Zwangsmassnahmen und Verhaltens -
                            auffälligkeiten  Nähe  -  /Distanzprobleme
                        
                        
                    
                    
                    
                5.3 Massnahmen zum Schutz des Klienten Umgang mit Krankheitssymptome n und
                            deren Auswirkungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  .  Pflege/Hygiene/Verpflegung
                        
                        
                    
                    
                    
                6.1 Medizinische Massnahmen Körperpflege/adäquate Erscheinung und
                            medizinische Massnahmen
                        
                        
                    
                    
                    
                6.2 Zwischenmahlzeiten
                            7  .  Arbeitsfähigkeit/Lebensbewältigung
                        
                        
                    
                    
                    
                7.1 Arbeits - und Handlungs fähigkeit wiederherstellen
7.2 Hilfestellungen zur Lebensbewältigung
2.2. Wohnen
                            Nr.  GB/KB  PB
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  .  Grundpflege/medizinische Behandlungspflege und Ernährung
                        
                        
                    
                    
                    
                1.1 Körperpflege Krankheits einsicht/ Kontrolle
                            Medikamenten  einnahme
                        
                        
                    
                    
                    
                1.2 medizinische Massnahmen Koordinations aufwand
1.3 Ernährung Körperpflege
                            2  .  Bekleidung und Mobilität
                        
                        
                    
                    
                    
                2.1 Ankleidung Arbeitsweg und Behördengänge
2.2 Körpermobilität
2.3 Mobilität innerhalb Wohngruppe
2.4 Mobilität ausserhalb Wohngruppe
                            3  .  Lebenstechniken
                        
                        
                    
                    
                    
                3.1 Unterstützung und Begleitung bei Tätigkeiten
3.2 Freizeitgestaltung Zusammenleben und soziale Integration
3.3 Förderplanung
3.4 Freizeitgestaltung
3.5 administrative Aufgaben
3.6 Regeleinhaltung und Struktur
                            4  .  Sicherheit und Stabilität
                        
                        
                    
                    
                    
                4.1 Aggressives Verhalten Nachtbetreuung
4.2 Zwangs massnahmen
4.3 Nachtbetreuung
                            5  .  Psychische Beeinträchtigungen, deviantes Verhalten und Suchtverhalten
                        
                        
                    
                    
                    
                5.1 gewalttätige Konfliktsituationen Umgang mit Sucht
5.2 Nähe - /Distanzprobleme
5.3 Verhaltensauffälligkeiten Umgang mit Krankheitssymptome n und
                            deren Auswirkungen
                        
                        
                    
                    
                    
                5.4 deviantes Sexualverhalten
                            GB/KB  geistige und/oder körperliche Beeinträchtigung  PB  psychische Beeinträchtigung