Reglement über das Rahmenausbildungsprogramm für die Grundausbildung der Pädagogisch... (419.105)
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Reglement über das Rahmenausbildungsprogramm für die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Wallis (PH)

Reglement über das Rahmenausbildungsprogramm für die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Wallis * (PH) vom 12.03.2003 (Stand 01.09.2013) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Gesetz über die Pädagogische Hochschule vom 4. Okto - ber 1996 (GPH); eingesehen das Reglement der EDK über die Anerkennung von Hochschul - diplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe vom 10. Juni
1999; eingesehen die Verordnung über Aufnahme und Grundausbildung an der Pädagogischen Hochschule vom 14. August 2002 (VOPH); auf Antrag des Departements für Erziehung, Kultur und Sport, beschliesst:

Art. 1 * Rahmenausbildungsprogramm

1 Das vorliegende Reglement legt die Bestimmungen für das Rahmenaus - bildungsprogramm der Grundausbildung für Anwärter für das Unterrichts - wesen in der Vorschul- und Primarstufe fest.
2 Der Spezialisierungsvermerk "Basisstufe" entspricht einer stufenspezifi - schen Spezialisierung für die Vorschulstufe und die ersten beiden Jahre der Primar-stufe.
3 Der Spezialisierungsvermerk "Primarstufe" entspricht einer stufenspezifi - schen Spezialisierung für die Jahre 3 bis 6 der Primarstufe.

Art. 2 * Organisation der Ausbildung

1 Das Ausbildungsprogramm umfasst eine Ausbildungslaufbahn, die mit ei - nem Lehrdiplom für die Vorschul- und die Primarstufe abschliesst. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
2 Für die Ausbildung sind insgesamt 180 Kreditpunkte gemäss der Definiti - on des Europäischen Kredittransfer-und Akkumulationssystems ECTS zu erreichen, was drei Jahren Vollzeitstudium entspricht.
3 Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung führt zur Befähigung zum Un - terrichten sämtlicher Fächer in den ersten acht Schuljahren.

Art. 3 * Unterrichtsprogramm

1 Das Ausbildungsprogramm der PH basiert auf berufsfeldorientierten Be - reichen (Berufsfeldern) gemäss Definition in Artikel 4 des vorliegenden Re - glements sowie auf den in Artikel 10 des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule (PH-VS) vom 4. Oktober 1996 vorgesehenen Ausbildungsbe - reichen: pädagogische, psychologische und soziologische Ausbildung; Aus - bildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik, praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen; fachwissenschaftliche Ausbildung; Ausbil - dung in den musischen und kulturellen Fächern; Einführung in die For - schungsarbeit auf dem Gebiet der Human- und Erziehungswissenschaften.
2 Die Ausbildung umfasst insbesondere die Erziehungswissenschaften (ins - besondere fächerübergreifende Aspekte des Unterrichts, Aspekte der Son - derpädagogik und der interkulturellen Pädagogik), spezifische Didaktik für die Vorschul- und Primarstufe, Fachdidaktik, eventuelle ergänzende Ausbil - dung in den Unterrichtsfächern sowie die berufspraktische Ausbildung und die Einführung in die Forschungsarbeit.
3 Die Ausbildung verknüpft - durch einen Prozess des Alternierens und der Integration - Theorie und Praxis sowie Lehre und Forschung.
4 ...

Art. 4 * Berufsfeldorientierte Bereiche

1 Es wird von folgenden berufsfeldorientierten Bereichen ausgegangen: a) Berufsfeld 1: Gesellschaft und Schulsystem; b) Berufsfeld 2: Schule und Schulentwicklung; c) Berufsfeld 3: Unterrichtsführung und Unterrichtsklima; d) Berufsfeld 4: Unterricht: Planung, Durchführung und Evaluation; e) Berufsfeld 5: Entwicklung des Kindes und Heterogenität; f) Berufsfeld 6: Einführung in die Didaktik; g) Berufsfeld 7E: Stufenspezifischer Unterricht - Spezialisierung: Basis - stufe;
h) Berufsfeld 7M: Stufenspezifischer Unterricht - Spezialisierung: Pri - marstufe; i) Berufsfeld 8: Ausbildung Praxisreflexion.
2 Die Berufsfelder 1 bis 6 und 8 betreffen alle Studierenden. Das Berufsfeld
7E betrifft nur die Studierenden, die sich auf einen Studienabschluss mit der stufenspezifischen Spezialisierung "Basisstufe" vorbereiten. Das Berufsfeld 7M betrifft nur die Studierenden, die sich auf einen Studienab - schluss mit der stufenspezifischen Spezialisierung "Primarstufe" vorberei - ten.

Art. 5 * Vergabe von ECTS-Kreditpunkten

1 Die Vergabe der ECTS-Kreditpunkte erfolgt im Prinzip pro Semester.
2 Sie verteilen sich im Einklang mit der Regelung der EDK und gemäss dem Anhang, der integrierender Bestandteil des vorliegenden Reglements ist.
3 ...

Art. 6 * Pflichtkurse

1 Sämtliche Pflichtkurse laufen im Prinzip über die Dauer eines Semesters. Sie werden gemäss Anhang mit 1 bis 3 ECTS-Kreditpunkten kreditiert.
2 Die PH kann Pflichtausbildungstage organisieren (Einführungstage für die Ausbildung, Wintersportwoche, Kinderrechtstage und weitere), für die keine Kreditpunkte vergeben werden.

Art. 7 * Wahlkurse und freiwillige Kurse

1 Aus den von der PH angebotenen Wahlkursen müssen zwei ausgewählt
2 Die Wahlkurse können im Block über mehrere Tage oder über das ge - samte Semester durchlaufend organisiert werden. Sie werden mit einem ECTS-Kreditpunkt kreditiert.
3 Die PH kann freiwillige Kurse anbieten, insbesondere zum Ausbau der Kenntnisse in den Unterrichtsfächern.
4 Die PH erlässt Richtlinien zu den Organisationsmodalitäten der Wahlkurse und der freiwilligen Kurse.

Art. 7a * Berufspraktische Ausbildung

1 Die Praktika werden gemäss Anhang über die gesamte Ausbildung hinweg absolviert.
2 Die Praktika werden als Blockpraktika oder über die Ausbildung durchlau - fende Praktika organisiert.
3 Die Praktika und die Kurse werden so organisiert, dass ein häufiges Alter - nieren zwischen Ausbildung an der Hochschule und dem berufspraktischen Feld stattfindet. Die mit den Praktika verfolgten Ziele stehen in engem Zu - sammenhang mit den Pflicht- und den Wahlkursen.

Art. 7b * Diplomarbeit

1 Die Diplomarbeit umfasst die schriftliche Arbeit, die Ausbildungsbilanz und die mündliche Verfechtung.
2 In der Diplomarbeit muss der Studierende eine Problemstellung in Form von Forschungsfragen oder Hypothesen aufstellen, diese eingehend und insbesondere theoretisch (fragestellungsspezifische Literatur) und empi - risch (Sammlung von Daten zur Verarbeitung und Auswertung) analysieren.
3 Die Diplomarbeit entspricht mindestens 8 ECTS-Kreditpunkten gemäss Anhang.
4 Die Auswahl des Diplomarbeitsthemas und die Festlegung des Diplomar - beitsbetreuers erfolgen am Ende des 4. Semesters.
5 Die Abgabe der Diplomarbeit erfolgt zu Beginn des 6. Semesters.
6 Die PH legt die Organisationsmodalitäten für die Diplomarbeit in Richtlini - en fest.

Art. 8 Inkrafttreten

1 Das vorliegende Reglement wird im Amtsblatt veröffentlicht, um zur Eröff - nung der Hochschule am 1. August 2001 in Kraft zu treten.
A1 Anhang 1

Art. A1-1 Semester 1

1 Titel der Lernveranstaltung - Berufsfeld - Ausbildungsbereiche - ECTS: a) Psychosoziologie Schule und Schulentwicklung - Pädagogische, psychologische und soziologische - Ausbildung - 3 ECTS; b) Lerntheorien Planung, Durchführung und Evaluation - Pädagogische, psychologische und soziologische - Ausbildung - 3 ECTS; c) Unterricht planen Planung, Durchführung und Evaluation - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; d) Lehren und Lernen im Bereich der Grundfertigkeiten des Lernens - Einführung in die Didaktik Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; e) Lehren und Lernen im Bereich Sprache L1 - Einführung in die Didak - tik Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; f) Lehren und Lernen im Bereich Mathematik und Mensch und Umwelt - Einführung in die Didaktik Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; g) Lehren und Lernen im Bereich Mathematik und Mensch und Umwelt - Einführung in die Didaktik Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; h) Vorbereitung auf die Fachdidaktik Musik I - Einführung in die Didaktik Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 1 ECTS; i) Vorbereitung auf die Fachdidaktik Bildnerisches Gestalten - Einfüh - rung in die Didaktik Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdi - daktik - 1 ECTS; j) Vorbereitung auf die Fachdidaktik Rhythmik - Einführung in die Didak - tik Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 1 ECTS; k) Einführung in die Forschung Ausbildung Praxisreflexion - Einführung in die Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Human- und Erziehungs - wissenschaften -1 ECTS; l) Praktikum Sensibilisierung für den Lehrberuf: Immersion Ausbildung Praxisreflexion Praktische - Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 3 ECTS. Total ECTS Semester 1 - 28 ECTS.

Art. A1-2 Semester 2

1 Titel der Lernveranstaltung - Berufsfeld - Ausbildungsbereiche - ECTS: a) Klassenführung und Klassenklima I - Unterrichtsführung und Unter - richtsklima - Pädagogische, psychologische und soziologische Ausbil - dung - 3 ECTS; b) Lerntheorien und deren didaktische Konsequenzen - Planung, Durch - führung und Evaluation - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; c) Evaluation und Differenzierung - Individualisierung Planung, Durch - führung und Evaluation - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; d) Entwicklung des Kindes - Entwicklung des Kindes und Heterogenität - Pädagogische, psychologische und soziologische Ausbildung - 3 ECTS; e) Unterricht in heterogenen Klassen - Entwicklung des Kindes und He - terogenität - Pädagogische, psychologische und soziologische Ausbil - dung - 3 ECTS; f) Vorbereitung auf die Fachdidaktik Musik II - Einführung in die Didaktik - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 1 ECTS; g) Vorbereitung auf die Fachdidaktik - Technisches Gestalten - Einfüh - rung in die Didaktik Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdi - daktik - 1 ECTS; h) Vorbereitung auf die Fachdidaktik Sporterziehung - Einführung in die Didaktik - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 1 ECTS; i) Lehren und Lernen im Bereich der Sprachen L2 und L3 - Einführung in die Didaktik - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidak - tik - 3 ECTS; j) Didaktik der Unterrichtssprache I (Semester 2 oder 4) - Stufenspezifi - scher - Unterricht: Basisstufe Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; k) Didaktik in Religion und Ethik - Stufenspezifischer Unterricht: Basis - stufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; l) Didaktik der Unterrichtssprache I (Semester 2 oder 4) - Stufenspezifi - scher - Unterricht: Primarstufe Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS;
m) Didaktik in Religion und Ethik - Stufenspezifischer - Unterricht: Pri - marstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; n) Forschungsmethodik - Ausbildung - Praxisreflexion Einführung in die Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Human- und Erziehungswissen - schaften - 3 ECTS; - xisreflexion Praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 3 ECTS. Total ECTS Semester 2 - 33 ECTS.

Art. A1-3 Semester 3

1 Titel der Lernveranstaltung - Berufsfeld - Ausbildungsbereiche - ECTS: a) Soziologische Aspekte von Bildung und Erziehung - Gesellschaft und Schulsystem - Pädagogische, psychologische und soziologische Aus - bildung - 3 ECTS; b) Historische und philosophische Aspekte von Bildung und Erziehung - Gesellschaft und Schulsystem - Pädagogische, psychologische und soziologische Ausbildung - 3 ECTS; c) Woche "Technik und Gesellschaft" und Betriebspraktikum - Gesell - schaft und Schulsystem - Praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 1 ECTS; d) Kreativität im Lehrberuf Schule und Schulentwicklung -Pädagogische, psychologische und soziologische - Ausbildung - 3 ECTS; e) ICT im Unterricht Planung, Durchführung und Evaluation -Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; f) ICT im Unterricht Planung, Durchführung und Evaluation -Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; g) Didaktik der Unterrichtssprache II (Semester 3 oder 5) - Stufenspezifi - scher Unterricht: Basisstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; h) Mathematikdidaktik I -Stufenspezifischer Unterricht: Basisstufe - Aus - bildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; i) Didaktik im Bereich Mensch und Umwelt I - Stufenspezifischer Unter - richt: Basisstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdi - daktik - 3 ECTS;
j) Didaktik im Bereich Mensch und Umwelt I - Stufenspezifischer Unter - richt: Basisstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdi - daktik - 3 ECTS; k) Didaktik der Unterrichtssprache II (Semester 3 oder 5) - Stufenspezifi - scher Unterricht: Primarstufe Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; m) Didaktik im Bereich Mensch und Umwelt I - Stufenspezifischer Unter - richt: Primarstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdi - daktik - 3 ECTS; n) Fremdsprachendidaktik L2 und L3 (Semester 3 oder 5) - Stufenspezi - fischer Unterricht: Primarstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; o) Praktikum Unterricht: Planung und Durchführung - Ausbildung- Pra - ECTS; p) Wahlkurse - 1 ECTS. Total ECTS Semester 3 - 33 ECTS.

Art. A1-4 Semester 4

1 Titel der Lernveranstaltung - Berufsfeld - Ausbildungsbereiche - ECTS: a) Politische und wirtschaftliche Aspekte von Bildung und Erziehung Ge - sellschaft und Schulsystem - Pädagogische, psychologische und so - ziologische - Ausbildung - 3 ECTS; b) Kommunikation - Unterrichtsführung und Unterrichtsklima -Pädagogi - sche, psychologische und soziologische - Ausbildung - 3 ECTS; c) Unterricht in multikulturellen Klassen - Entwicklung des Kindes und Heterogenität - Pädagogische, psychologische und soziologische Aus - bildung - 3 ECTS; d) Didaktik der Unterrichtssprache I (Semester 2 oder 4) - Stufenspezifi - scher Unterricht: Basisstufe Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; e) Mathematikdidaktik II - Stufenspezifischer Unterricht: Basisstufe Aus - bildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; f) Didaktik im Bereich Mensch und Umwelt II - Stufenspezifischer Unter - richt: Basisstufe -Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdi - daktik - 3 ECTS;
g) Musikdidaktik - Stufenspezifischer Unterricht: Basisstufe - Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; h) Didaktik des Bildnerischen - Gestaltens Stufenspezifischer Unterricht: Basisstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; i) Didaktik der Unterrichtssprache I (Semester 2 oder 4) - Stufenspezifi - in Fachdidaktik - 3 ECTS; j) Mathematikdidaktik II - Stufenspezifischer Unterricht: Primarstufe - Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; k) Didaktik im Bereich Mensch und Umwelt II - Stufenspezifischer Unter - richt: Primarstufe - Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdi - daktik - 3 ECTS; l) Musikdidaktik - Stufenspezifischer Unterricht: Primarstufe - Ausbil - dung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; m) Didaktik des Bildnerischen - Gestaltens Stufenspezifischer Unterricht: Primarstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik -
3 ECTS; n) Vorbereitung und Begleitung der Diplomarbeit - Ausbildung Praxisre - flexion - Einführung in die Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Hu - man- und Erziehungswissenschaften - 3 ECTS; o) Praxisanalyse aus psychosoziologischer Sicht - Ausbildung Praxisre - flexion - Praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 3 ECTS; p) Praktikum Unterricht: Kommunikation - Ausbildung - Praxisreflexion Praktische - Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 4 ECTS. Total ECTS Semester 4 - 31 ECTS.

Art. A1-5 Semester 5

1 Titel der Lernveranstaltung- Berufsfeld - Ausbildungsbereiche - ECTS: a) Schule als lernende Organisation - Schule und Schulentwicklung - Pädagogische, psychologische und soziologische Ausbildung - 3 ECTS; b) Klassenführung und Klassenklima II - Unterrichtsführung und Unter - richtsklima - Pädagogische, psychologische und soziologische Ausbil - dung - 3 ECTS;
c) Heilpädagogische Aspekte - Entwicklung des Kindes und Heterogeni - tät - Pädagogische, psychologische und soziologische Ausbildung - 3 ECTS; d) Didaktik der Unterrichtssprache II (Semester 3 oder 5) -Stufenspezifi - scher Unterricht: Basisstufe Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; - fenspezifischer Unterricht: Basisstufe - Ausbildung in allgemeiner Di - daktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; f) Didaktik der Sporterziehung - Stufenspezifischer Unterricht: Basisstu - fe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; g) Didaktik des Technischen Gestaltens - Stufenspezifischer Unterricht: Basisstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; h) Didaktik der Unterichtssprache II (Semester 3 oder 5) - Stufenspezifi - in Fachdidaktik - 3 ECTS; i) Fremdsprachendidaktik L2, L3 (Semester 3 oder 5) - Stufenspezifi - scher Unterricht: Primarstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; j) Didaktik der Sporterziehung - Stufenspezifischer Unterricht: Primar - stufe Ausbildung in allgemeiner - Didaktik und in Fachdidaktik - 3 ECTS; k) Didaktik des Technischen Gestaltens - Stufenspezifischer Unterricht: Primarstufe - Ausbildung in allgemeiner Didaktik und in Fachdidaktik -
3 ECTS; l) Praxisanalyse aus ethischer Sicht (Autorität-Werte) - Ausbildung - Praxisreflexion Praktische - Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 3 ECTS; m) Praktikum Autonome Klassenführung - Ausbildung Praxisreflexion - Praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 6 ECTS; n) Wahlkurse - 1 ECTS. Total ECTS Semester 5 - 25 ECTS.

Art. A1-6 Semester 6

1 Titel der Lernveranstaltung - Berufsfeld - Ausbildungsbereiche - ECTS: a) Partnerinstitutionen (Semester 1 bis 6) - Gesellschaft und Schulsys - tem - Pädagogische, psychologische und soziologische -Ausbildung -
1 ECTS; b) Professionelle Entwicklung: Portfolio und Mentorat (Semester 1 bis 6) -Ausbildung - Praxisreflexion Praktische - Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 3 ECTS; c) Praxisanalyse aus systemischer Sicht (Klasse als systemisches Gefü - ge) (Semester 5 und 6) -Ausbildung Praxisreflexion - Praktische Aus - bildung verzahnt mit der theoretischen - 3 ECTS; d) Praxisanalyse: Lehr- und Lernprozesse im Bereich Mathematik steu - ern (Semester 5 und 6) - Ausbildung Praxisreflexion - Praktische Aus - bildung verzahnt mit der theoretischen - 1 ECTS; e) Praxisanalyse: Lehr- und Lernprozesse im Bereich der Sprachen steuern (Semester 5 und 6) - Ausbildung Praxisreflexion - Praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 1 ECTS; f) Praxisanalyse: Lehr- und Lernprozesse im Bereich BG/TG, Musik, Bewegung und Sport steuern (Semester 5 und 6) - Ausbildung Praxis - reflexion - Praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 1 ECTS; g) Praxisanalyse: Lehr- und Lernprozesse im Bereich „Mensch und Um - welt“ steuern (Semester 5 und 6) - Ausbildung Praxisreflexion -Prakti - sche Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 1 ECTS; h) Praxisanalyse der Grundfertigkeiten des Lernens (Einschulung und transversale Fertigkeiten) (Semester 5 und 6) - Ausbildung Praxisre - flexion - Praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 1 ECTS; i) Praktikum Berufliche - Eigenständigkeit Ausbildung Praxisreflexion - Praktische Ausbildung verzahnt mit der theoretischen - 10 ECTS; j) Diplomarbeit -Ausbildung Praxisreflexion - Einführung in die For - schungsarbeit auf dem Gebiet der Human- und Erziehungswissen - schaften - 8 ECTS. Total ECTS Semester 6 - 30 ECTS.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
12.03.2003 01.08.2001 Erlass Erstfassung RO/AGS 2003 f 196 | d
204
18.12.2013 01.09.2013 Erlasstitel geändert BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 1 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 2 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 3 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 4 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 5 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 6 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 7 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 7a eingefügt BO/Abl. 29/2013,
2/2014
18.12.2013 01.09.2013 Art. 7b eingefügt BO/Abl. 29/2013,
2/2014
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 12.03.2003 01.08.2001 Erstfassung RO/AGS 2003 f 196 | d
204 Erlasstitel 18.12.2013 01.09.2013 geändert BO/Abl. 29/2013,
2/2014

Art. 1 18.12.2013 01.09.2013 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,

2/2014

Art. 2 18.12.2013 01.09.2013 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,

2/2014

Art. 3 18.12.2013 01.09.2013 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,

2/2014

Art. 4 18.12.2013 01.09.2013 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,

2/2014

Art. 5 18.12.2013 01.09.2013 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,

2/2014

Art. 6 18.12.2013 01.09.2013 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,

2/2014

Art. 7 18.12.2013 01.09.2013 totalrevidiert BO/Abl. 29/2013,

2/2014

Art. 7a 18.12.2013 01.09.2013 eingefügt BO/Abl. 29/2013,

2/2014

Art. 7b 18.12.2013 01.09.2013 eingefügt BO/Abl. 29/2013,

2/2014
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