Beschluss zur Festsetzung der Gebühren in der Wohnbauförderung
Beschluss zur Festsetzung der Gebühren in der Wohnbauförderung vom 23.02.1994 (Stand 01.11.1993) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen das Gesetz über das Wohnungswesen vom 30. Juni 1988; eingesehen das Ausführungsreglement vom 7. Februar 1990; eingesehen die Artikel 88 und folgende des Gesetzes über das Verwal - tungsverfahren und die Verwaltungspflege vom 6. Oktober 1976; eingesehen das Gesetz betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigun - gen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden vom 11. Februar 2009 (GTar); auf Antrag des Volkswirtschaftsdepartementes, beschliesst:
Art. 1
1 Für jedes Hilfegesuch werden die Behandlungskosten auf 200 Franken pro Wohnung festgelegt, im Maximum 1'000 Franken für Gebäude von mehr als fünf Wohnungen.
Art. 2
1 Der vorliegende Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. November 1993 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
23.02.1994 01.11.1993 Erlass Erstfassung RO/AGS 1994 f 53 | d
68
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 23.02.1994 01.11.1993 Erstfassung RO/AGS 1994 f 53 | d
68
Feedback