Reglement über die Steuerungsbereiche des Leitungsorgans der Gerichte (612.114)
CH - AG

Reglement über die Steuerungsbereiche des Leitungsorgans der Gerichte

Reglement über die Steuerungsbereiche des Leitungsorgans der Gerichte (Reglement St euerungsbereiche Gerichte) Vom 19. September 2005 (Stand 1. November 2005) Das Leitungsorgan der Gerich te des Kantons Aargau, gestützt auf § 97 Abs. 5 der Kantonsverfassung, §§ 9 sowie 44 Ab s. 1 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) vom

11. Januar 2005

1 ) , beschliesst:

§ 1 Vollzug des Aufgabenbereichs

1 Folgende Stellen werden mit dem Vollzug des Aufgabenbereichs «Recht- sprechung» der Justizbehörden beauftragt: a) das Obergericht, b) die Spezialverwaltungsgerichte, c) die Bezirksgerichte, d) die Friedensrichter, e) die Konkursämter, f) die Anwaltskommission, g) die Inspektions- und die Verwaltungskommission.

§ 2 Festlegung der Produktegruppen

1 Die Produktegruppen sind im Anhang dieses Reglements jeweils mit ihrer Steuerungsinstanz und der mit dem Vollzug beauftragten Stelle festgelegt.
1) SAR 612.100

§ 3 Publikation und Inkraftsetzung

1 Dieses Reglement ist in der Geset zessammlung zu publizieren. Der Anhang gemäss § 2 wird durch Verweisung (§ 9 des Publikationsgesetzes 1 ) ) publiziert. Er kann bei der Justizverwaltung oder be i der Staatskanzlei eingesehen beziehungsweise bezogen werden.
2 Es tritt am 1. November 2005 in Kraft. Aarau, 19. September 2005 Le itungsorgan der Gerichte Obergerichtspräsident B ÜRGI Leiter Justizverwaltung H ODEL
1) SAR 150.500
Markierungen
Leseansicht