Entscheid betreffend den Schutz der Landschaft von Borgne (451.118)
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Entscheid betreffend den Schutz der Landschaft von Borgne

Entscheid betreffend den Schutz der Landschaft von Borgne vom 25.04.1984 (Stand 01.01.1987) Der Staatsrat des Kantons Wallis erwägend, dass dieses Tal ein wichtiges Naturdenkmal und einen wertvol - len Lebensraum für Pflanzen und Tiere bildet; willens zu verhindern, dass Natur und Landschaftsbild in nichtwiedergutzu - machender Art und Weise zerstört werden; eingesehen den Artikel 13 der Verordnung des Staatsrates zur vorläufigen Regelung der Einführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom
7. Februar 1980, abgeändert am 1. Oktober 1982 (VRPG); eingesehen die Stellungnahme der interessierten Gemeinden; eingesehen den Artikel 186 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EGZGB); eingesehen die Bauverordnung vom 5. Januar 1983 (BauV); auf Antrag des Justiz- und Polizeidepartements, entscheidet:
Art. 1
1 Die Gegend des Tales der Borgne, deren Grenzen auf einem Auszug der Landeskarte im Massstab 1:25'000 eingezeichnet und dem Original dieses Entscheids beigeheftet sind, wird als Natur- und Landschaftsschutzgebiet erklärt.
Art. 2
1 Im Schutzgebiet sind nur land-, forstwirtschaftliche und standortgebunde - ne Bauvorhaben sowie die Erneuerung, die teilweise Änderung und der Wiederaufbau gemäss den Bestimmungen des VRPG vom 7. Februar
1980, revidiert am 1. Oktober 1982, gestattet, wenn sie dem Schutzzweck nicht widersprechen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Art. 3
1 Die Dienststelle für Umweltschutz, in Zusammenarbeit mit den interessier - ten Gemeinden und Dienststellen des Staates, bringt jede Übertretung der kantonalen Baukommission, welche mit dem Vollzug dieses Entscheids be - auftragt wird, zur Anzeige. *
Art. 4
1 Jede Übertretung dieses Entscheids wird durch die kantonale Baukom - mission mit einer Busse von 10 bis 50'000 Franken bestraft.
Art. 5
1 Der vorliegende Entscheid tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und ersetzt jenen vom 22. Dezember 1982.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
25.04.1984 04.05.1984 Erlass Erstfassung RO/AGS 1984 f 156 | d
163
01.10.1986 01.01.1987 Art. 3 Abs. 1 geändert RO/AGS 1987 f 219 | d
217
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 25.04.1984 04.05.1984 Erstfassung RO/AGS 1984 f 156 | d
163

Art. 3 Abs. 1 01.10.1986 01.01.1987 geändert RO/AGS 1987 f 219 | d

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