Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022
Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022 vom 14. Dezember 2021 (Stand 1. Januar 2022) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 75 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 1 als Verordnung: 2
Art. 1 Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung
1 Der Rat einer Gemeinde mit Bürgerversammlung kann für die Beschlussfassung über Geschäfte, für die Gesetz oder Gemeindeordnung die Beschlussfassung an der Bürgerversammlung vorsieht, anstelle einer Bürgerversammlung eine Urnen - abstimmung durchführen.
2 Das Verfahren für die Urnenabstimmung richtet sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018 3 .
Art. 2 Frist für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss 2022 sowie
über die Jahresrechnung 2021
1 Die Bürgerversammlung oder die Urnenabstimmung für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss des Jahres 2022 und die Jahresrechnung des Jahres
2021 wird bis am 19. Juni 2022 durchgeführt.
1 sGS 111.1 .
2 In Vollzug ab 1. Januar 2022 bis 19. Juni 2022.
3 sGS 125.3 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-100 14.12.2021 01.01.2022 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
14.12.2021 01.01.2022 Erlass Grunderlass 2021-100
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