Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse ... (732.51)
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Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau

Kantonsratsbeschluss über den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau vom 15. Juni 2021 (Stand 1. Juli 2021) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Oktober 2020 1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Das Bauvorhaben «Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl der Kantonsstrasse Nr. 55 in Nesslau», mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 6'606'000.– (Preisbasis Februar 2020), wird genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der nach Abzug des Gemeindeanteils von Fr. 456'000.– verbleiben - den Kosten wird ein Kredit von Fr. 6'150'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Strassenfonds belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung oder Anpassung der Mehrwert - steuer bewilligt die Regierung.
1 ABl 2020-00.031.561.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 20. April 2021; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 15. Juni 2021; in Vollzug ab 1. Juli 2021.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich um - gestaltet wird.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-047 15.06.2021 01.07.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
15.06.2021 01.07.2021 Erlass Grunderlass 2021-047
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