Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz üb... (571.31)
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Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 16. Februar 2021 (Stand 18. Februar 2021) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 7 des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar
2021 1 als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar 2021 3 besichert sind, beträgt 0 Prozent.
1 sGS 571.3 .
2 In Vollzug ab 18. Februar 2021.
3 sGS 571.3 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-013 16.02.2021 18.02.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
16.02.2021 18.02.2021 Erlass Grunderlass 2021-013
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