Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
                            Regierungsbeschluss  über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz  über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in  Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie  vom 16. Februar 2021 (Stand 18. Februar 2021)  Die Regierung des Kantons St.Gallen  erlässt  in Ausführung von  Art.  7   des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von  Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2021  1  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach dem Gesetz über  die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der  Covid-19-Epidemie vom 17.  Februar 2021  3   besichert sind, beträgt 0 Prozent.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  sGS  571.3  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 18. Februar 2021.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  sGS  571.3  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2021-013  16.02.2021  18.02.2021  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.02.2021  18.02.2021  Erlass  Grunderlass  2021-013