Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen (143.24)
CH - SG

Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen

Verordnung zur Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen vom 15. Dezember 2020 (Stand 1. Januar 2021) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 13d Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 24. März 1995 1 als Verordnung: 2

Art. 1 Gegenstand

1 Dieser Erlass regelt die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsana - lysen im Zuständigkeitsbereich des Kantons St.Gallen nach Art. 13d Abs. 4 GlG.

Art. 2 Geltungsbereich

1 Dieser Erlass gilt für: a) den Kanton und dessen selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten; b) die Gemeinden und die Zweck- und Gemeindeverbände nach dem Gemein - degesetz vom 21. April 2009 3 ; c) weitere selbständige öffentliche Unternehmen auf kantonaler und kommuna - ler Ebene, soweit die Anstellungsverhältnisse öffentlich-rechtlich sind.

Art. 3 Zuständigkeit

1 Die einzelnen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art. 2 dieses Erlasses be - auftragen entweder ihre gesetzliche, für die Revision und Kontrolle zuständige Be - hörde oder Dienststelle oder ein anderes zugelassenes Revisionsunternehmen nach

Art. 13d Abs. 1 GlG mit der Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheits -

analysen.
1 SR 151.1 ; abgekürzt GlG.
2 In Vollzug ab 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2032.
3 sGS 151.2 .
2 Die leitenden Revisorinnen und Revisoren erfüllen die Voraussetzungen von

Art. 1 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohn -

gleichheitsanalyse vom 21. August 2019 4 .

Art. 4 Art und Umfang der Überprüfung

1 Die leitenden Revisorinnen und Revisoren führen eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in sachgemässer Anwendung von Art. 7 der eidgenössi - schen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. Au - gust 2019 5 durch.
4 SR 151.14 .
5 SR 151.14
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2020-121 15.12.2020 01.01.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
15.12.2020 01.01.2021 Erlass Grunderlass 2020-121
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