Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil
Kantonsratsbeschluss über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kantonsstrasse Nr. 125 in Wil vom 28. Juni 2016 (Stand 28. Juni 2016) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 8. September 2015 1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Das Projekt über die Instandsetzung des Viadukts Mühle Rickenbach der Kan - tonsstrasse Nr. 125 in Wil, mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 9'500'000.– (Preisbasis September 2014), wird genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9'500'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Strassenfonds belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 ABl 2015, 2771 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 27. April 2016; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 28. Juni 2016; in Vollzug ab 28. Juni 2016.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesent - lich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum 3 .
3 Art. 7 bis Abs. 1 Bst. a RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2016-082 28.06.2016 28.06.2016 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.06.2016 28.06.2016 Erlass Grunderlass 2016-082
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