Kantonsratsbeschluss über Umbau und Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil
Kantonsratsbeschluss über Umbau und Erweiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil vom 28. Juni 2016 (Stand 28. Juni 2016) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 22. September 2015 1 Kenntnis genom - men und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9'170'000.‒ für den Umbau und die Er - weiterung der Liegenschaft Bronschhoferstrasse 69 in Wil für die Polizeistation Wil werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 9'170'000.‒ gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2018 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 ABl 2015, 3022 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 27. April 2016; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 28. Juni 2016; in Vollzug ab 28. Juni 2016.
Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum 3 .
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2016-081 28.06.2016 28.06.2016 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.06.2016 28.06.2016 Erlass Grunderlass 2016-081
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