Kantonsratsbeschluss über den Bau der Brücke Pfäfers–Valens
Kantonsratsbeschluss über den Bau der Brücke Pfäfers–Valens vom 19. April 2011 (Stand 19. April 2011) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 22. Juni 2010
1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Dem Projekt für den Bau der Brücke Pfäfers–Valens mit einem Kostenvoran - schlag von 56 Mio. Franken (Preisstand Oktober 2009) wird zugestimmt. Ziff. 2
1 Die Jahrestranchen werden im jährlichen Voranschlag eingeholt. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich um - gestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
1 ABl 2010, 2142 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 16. Februar 2011; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 19. April 2011; in Vollzug ab 19. April 2011.
3 Art. 7 bis Abs. 1 Bst. a RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 46–83 19.04.2011 19.04.2011 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
19.04.2011 19.04.2011 Erlass Grunderlass 46–83
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