Kantonsratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil
Kantonsratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil vom 26. Januar 2010 (Stand 26. Januar 2010) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 28. April 2009
1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Dem Projekt für den Bau der Umfahrungsstrasse Bütschwil mit einem Kosten - voranschlag von 200,4 Mio. Franken (Preisstand August 2008) wird zugestimmt. Ziff. 2
1 Die Jahrestranchen werden im jährlichen Voranschlag eingeholt. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich um - gestaltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
1 ABl 2009, 1565 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 1. Dezember 2009; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 26. Januar 2010; in Vollzug ab 26. Januar 2010.
3 Art. 7 bis Abs. 1 Bst. a RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 45–40 26.01.2010 26.01.2010 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
26.01.2010 26.01.2010 Erlass Grunderlass 45–40
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