Kantonsratsbeschluss über den Staatsbeitrag für den Neubau des «Mädchenhauses» der S... (213.963)
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Kantonsratsbeschluss über den Staatsbeitrag für den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen

Kantonsratsbeschluss über den Staatsbeitrag für den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen vom 19. November 2013 (Stand 19. November 2013) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 18. Dezember 2012 1 Kenntnis genom - men und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Für den Neubau des «Mädchenhauses» der Sprachheilschule St.Gallen wird ein Kredit von Fr. 6 516 934.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2014 innert fünf Jahren abgeschrieben. Ziff. 2
1 Der Staatsbeitrag wird als Kostendach gesprochen.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen nicht der Zustimmung des Kantonsrates. Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 ABl 2013, 9 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 18. September 2013; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 19. November 2013; in Vollzug ab 19. November 2013.
Ziff. 4
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 3
3 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2014–006 19.11.2013 19.11.2013 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
19.11.2013 19.11.2013 Erlass Grunderlass 2014–006
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