Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Sanierung des Spitals Linth
Kantonsratsbeschluss über Erneuerung und Sanierung des Spitals Linth vom 19. April 2005 (Stand 19. April 2005) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 31. August 2004 Kenntnis genommen und beschliesst: 1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 30 100 000.– für Erneuerung und Sanie - rung des Spitals Linth werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 30 100 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2006 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 Vom Kantonsrat erlassen am 21. Februar 2005; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 19. April 2005; in Vollzug ab 19. April 2005.
Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 2
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 40–42 19.04.2005 19.04.2005 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
19.04.2005 19.04.2005 Erlass Grunderlass 40–42
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