Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Solothurn und St.Gallen über die Befre... (811.728)
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Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Solothurn und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Solothurn und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 20. August 1991 (Stand 1. Januar 1991) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn und der Regierungsrat des Kantons St.Gallen vereinbaren: 1 Ziff. 1
1 Vermögenszuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkun - gen zugunsten nachstehender Empfänger im anderen Kanton werden gegenseitig von jeglicher kantonalen und kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuer oder diesen entsprechenden Abgaben befreit: a) Empfänger im Kanton Solothurn: aa) der Staat und seine Anstalten; bb) die Gemeinden, ihre Anstalten und Stiftungen; cc) die staatlich anerkannten Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden; dd) juristische Personen, die sich, ohne Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke zu verfolgen, öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken, Schul- oder Kultuszwecken widmen und sie im Kanton oder im allgemei - nen schweizerischen Interesse erfüllen; b) Empfänger im Kanton St.Gallen: aa) der Staat und seine Anstalten, der katholische und evangelische Konfessi - onsteil sowie die Gemeinden und ihre Anstalten; bb) juristische Personen mit öffentlicher oder ausschliesslich gemeinnütziger Zwecksetzung, wenn sie diese im Kanton oder im allgemeinen schweize - rischen Interesse erfüllen.
1 In Vollzug ab 1. Januar 1991.
Ziff. 2
1 Die Vereinbarung betreffend Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungs - steuer zwischen den Kantonen Solothurn und St.Gallen vom 14. Juni/26. August
1930 2 wird aufgehoben. Ziff. 3
1 Diese Vereinbarung tritt mit gegenseitiger Unterzeichnung in Kraft und wird ab dem 1. Januar 1991 angewendet. Ziff. 4
1 Jede Regierung kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen.
2 In der Gesetzessammlung nicht veröffentlicht.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 26–111 20.08.1991 01.01.1991 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.08.1991 01.01.1991 Erlass Grunderlass 26–111
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