Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Bister, Los 1 (3R) und Los 2 (LWN), Pläne 1-9 der amtlichen Vermessung
Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Bister, Los 1 (3R) und Los 2 (LWN), Pläne 1-9 der amtlichen Vermessung vom 21.05.2014 (Stand 01.06.2014) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Art. 209 und folgende des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 24. März 1998; eingesehen Art. 20 der Verordnung betreffend die Grundbucheinführung im Kanton Wallis vom 9. November 2011; erwägend, dass die Einführungsarbeiten für das Grundbuch in der Gemein - de Bister, Los 1 (3R) und Los 2 (LWN), Pläne 1-9 der amtlichen Vermes - sung, gesetzeskonform durchgeführt wurden; erwägend, dass die Auflagefrist der Register abgelaufen und sämtliche Ein - sprachen erledigt worden sind; auf Antrag des Departements für Volkswirtschaft, Energie und Raument - wicklung, beschliesst:
Art. 1
1 Das Grundbuch in der Gemeinde Bister, Los 1 (3R) und Los 2 (LWN), Plä - ne 1-9 der amtlichen Vermessung wird am 1. Juni 2014 in Kraft gesetzt.
2 Keine Urkunde, durch welche über Grundeigentum dieser Gemeinde ver - fügt wird, darf erstellt werden, ohne Beilegung eines Grundbuchauszuges. Dieser Auszug wird vom Grundbuchverwalter desjenigen Kreises ausge - stellt, zu dem die Gemeinde gehört.
3 Jede Veränderung an den Grenzen einer Parzelle (Teilung, Grenzbereini - gung, usw.) ist vom Nachführungsgeometer vorzunehmen, der ein Mutati - onsprotokoll erstellt, welches dem Grundbuchauszug beizufügen ist. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Art. 2
1 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und er tritt am 1. Juni
2014 in Kraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
21.05.2014 01.06.2014 Erlass Erstfassung BO/Abl. 22/2014
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 21.05.2014 01.06.2014 Erstfassung BO/Abl. 22/2014
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