Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Uri und St.Gallen über die Befreiung v... (811.730)
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Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Uri und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Uri und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 23. August 1994 (Stand 1. Juli 1994) Der Regierungsrat des Kantons Uri und der Regierungsrat des Kantons St.Gallen vereinbaren: 1 Ziff. 1
1 Vermögenszuwendungen durch Verfügung von Todes wegen oder Schenkung zugunsten nachstehender Empfänger im anderen Kanton werden gegenseitig von jeglicher kantonalen und kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuer oder diesen entsprechenden Abgaben befreit: a) Empfänger im Kanton Uri:
1. der Kanton und seine Anstalten;
2. die Einwohner- und Bürgergemeinden sowie ihre Anstalten;
3. die staatlich anerkannten Landeskirchen und Kirchgemeinden;
4. die übrigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die öffentliche, kirchliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke ver - folgen; b) Empfänger im Kanton St.Gallen:
1. der Staat und seine Anstalten, der katholische und evangelische Konfessi - onsteil sowie die Gemeinden und ihre Anstalten;
2. juristische Personen mit öffentlicher oder ausschliesslich gemeinnütziger Zwecksetzung, wenn sie diese im Kanton oder im allgemeinen schweize - rischen Interesse erfüllen. Ziff. 2
1 Die Steuerbehörden der beiden Kantone verpflichten sich zu gegenseitiger Be - nachrichtigung, sofern in dem einen oder andern Kanton eine Änderung des Steu - ergesetzes neues Recht schafft oder aus andern Gründen die materiellen oder for - aufbaut, eine wesentliche Veränderung erfahren.
1 In Vollzug ab 1. Juli 1994.
Ziff. 3
1 Diese Vereinbarung tritt mit gegenseitiger Unterzeichnung in Kraft 2 und wird ab dem 1. Juli 1994 angewendet. Ziff. 4
1 Jede Regierung kann diese Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen.
2 23. August 1994.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 29–67 23.08.1994 01.07.1994 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
23.08.1994 01.07.1994 Erlass Grunderlass 29–67
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