Beschluss zur Erhebung von Studiengebühren von Studenten an der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit (FHW-GS)
- 1 - Beschluss zur Erhebung von Studiengebühren von Stude n ten an der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit (FHW - GS) vom 7. Februar 2007 ______________________________________________________________ Der Staatsrat des Kantons Wallis eingese hen das Gesetz über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Schaffung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale A r- beit vom 12. September 2001; eingesehen Artikel 32 des Gesetzes zur Schaffung der Fachhochschule Wallis für Gesundhe it und Soziale Arbeit (FHW - GS) vom 22. März 2002; eingesehen den Beschluss des strategischen Ausschusses der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit vom 26. April 2002; eingesehen den Beschluss des Leitungsausschusses der Fachhochschul e Wes t- schweiz vom 19. Mai 2006; auf Antrag des Departements für Erziehung, Kultur und Sport, beschliesst:
Art. 1
1 Das jährliche Kursgeld zu Lasten der Studenten der Fachhochschule Wallis für Gesundheit und Soziale Arbeit wird auf 1000 Franken festgeleg t.
2 Das jährliche Kursgeld wird zu Beginn des Studienjahres erhoben .
3 Abgesehen von Ausnahmefällen wird die Gebühr beim Unterbruch des St u- diums nicht zurücke r stattet.
Art. 2
1 Die Einschreibegebühr wird auf 150 Franken festgelegt. Sie wird von jedem neu en Studenten verlangt, der die Absicht äu s sert, sein Studium an der FHW - GS zu absolvieren.
2 Sie muss auf jeden Fall entrichtet werden, auch wenn auf das Gesuch keine Immatrikulation folgt.
Art. 3 Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt rückwi r-
kend auf den 18. September 2006 in Kraft. So beschlossen im Staatsrat zu Sitten, den 7. Februar 2007. Der Präsident des Staatsrates: Thomas Burgener Der Staatskanzler: Henri v. Roten
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