Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzver... (851.3)
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Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf

Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf vom 7. Mai 1974 (Stand 10. Dezember 1974) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 5. Februar 1974 1 Kenntnis genom - men und erlässt gestützt auf Art. 55 Ziff. 6 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 2 als Beschluss: 3 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über den Salzver - kauf in der Schweiz 4 bei. Ziff. 2
1 Dieser Beschluss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das Gesetz über das Salzregal 5 rechtsgültig wird. Ziff. 3
1 Der Regierungsrat ist ermächtigt, dem Verwaltungsrat der Rheinsalinen den Bei - tritt zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz 6 zu er - klären.
1 ABl 1974, 205.
2 sGS 111.1 .
3 In Vollzug ab 10. Dezember 1974.
4 sGS 851.31 .
5 sGS 851.1 . Das G über das Salzregal ist am 5. Dezember 1974 rechtsgültig geworden; siehe Erklärung des Regierungsrates vom 10. Dezember 1974, ABl 1974, 1598.
6 sGS 851.31 .
7 Der Regierungsrat hat den Beitritt am 17. Dezember 1974 mitgeteilt.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 10–82 07.05.1974 10.12.1974 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
07.05.1974 10.12.1974 Erlass Grunderlass 10–82
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