Kantonsratsbeschluss über Erwerb und Umbau des Kulturzentrums Lokremise in St.Gallen
Kantonsratsbeschluss über Erwerb und Umbau des Kulturzentrums Lokremise in St.Gallen vom 30. November 2008 (Stand 1. Dezember 2008) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 18.März 2008 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 22 640 000.– für Erwerb und Umbau des Kulturzentrums Lokremise in St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 22 640 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2010 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Der Kantonsrat gewährt Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordent - liche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, abschliessend.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird.
1 ABl 2008, 1477 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 24. September 2008, in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 30. November 2008; in Vollzug ab 1. Dezember 2008.
Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. 3
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 44–10 30.11.2008 01.12.2008 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
30.11.2008 01.12.2008 Erlass Grunderlass 44–10
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