Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Forschungszentrums der Hochschule für Techn... (234.291)
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Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Forschungszentrums der Hochschule für Technik Rapperswil

Kantonsratsbeschluss über den Neubau des Forschungszentrums der Hochschule für Technik Rapperswil vom 23. September 2012 (Stand 24. September 2012) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 18. Oktober 2011 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 41 900 000.– für das Forschungszentrum der Hochschule für Technik Rapperswil werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 21 900 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2013 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun - gen am Projekt zu beschliessen,soweit diese aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 ABl 2011, 3082 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 24. April 2012; in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 23. September 2012; in Vollzug ab 1. Januar 2012.
Ziff. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. 3
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 47–122 23.09.2012 24.09.2012 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
23.09.2012 24.09.2012 Erlass Grunderlass 47–122
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