Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiun... (811.725)
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Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 15. August 1978 (Stand 1. Januar 1978) Der Regierungsrat des Kantons Wallis und der Regierungsrat des Kantons St.Gallen vereinbaren: 1 Ziff. 1
1 Vermögenszuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkun - gen zugunsten nachstehender Empfänger im andern Kanton werden gegenseitig von jeder Erbschafts- und Schenkungssteuer des Staates und der Gemeinden be - freit: a) der Staat und seine Anstalten, b) die Gemeinden und ihre Anstalten, c) der katholische und der evangelische Konfessionsteil bzw. die staatlich aner - kannten Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden, d) juristische Personen mit öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken, wenn diese in einem der vertragschliessenden Kantone oder im all - gemeinen schweizerischen Interesse erfüllt werden. Ziff. 2
1 Diese Vereinbarung wird mit beidseitiger Unterzeichnung rechtsgültig. Sie wird rückwirkend ab 1. Januar 1978 angewendet. Ziff. 3
1 Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
1 In Vollzug ab 1. Januar 1978.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 13–51 15.08.1978 01.01.1978 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
15.08.1978 01.01.1978 Erlass Grunderlass 13–51
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