Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
                            Gegenrechtsvereinbarung  zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung  von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer  vom 15. August 1978 (Stand 1. Januar 1978)  Der Regierungsrat des Kantons Wallis und der Regierungsrat des Kantons  St.Gallen  vereinbaren:  1  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Vermögenszuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkun  -  gen zugunsten nachstehender Empfänger im andern Kanton werden gegenseitig  von jeder Erbschafts- und Schenkungssteuer des Staates und der Gemeinden be  -  freit:  a)  der Staat und seine Anstalten,  b)  die Gemeinden und ihre Anstalten,  c)  der katholische und der evangelische Konfessionsteil bzw. die staatlich aner  -  kannten Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden,  d)  juristische Personen mit öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen  Zwecken, wenn diese in einem der vertragschliessenden Kantone oder im all  -  gemeinen schweizerischen Interesse erfüllt werden.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Vereinbarung wird mit beidseitiger Unterzeichnung rechtsgültig. Sie wird  rückwirkend ab 1.  Januar 1978 angewendet.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf  Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  In Vollzug ab 1. Januar 1978.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  13–51  15.08.1978  01.01.1978  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15.08.1978  01.01.1978  Erlass  Grunderlass  13–51