Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit für die Jahre 2020 bis 2023 zur Finanzierung der Kampagne zum beschleunigten Ersatz von fossilen Heizungen
Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit für die Jahre 2020 bis 2023 zur Finanzierung der Kampagne zum beschleunigten Ersatz von fossilen Heizungen vom 28. Januar 2020 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 27. August 2019 1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Für die Finanzierung der Kampagne zum beschleunigten Ersatz von fossilen Hei - zungen wird ein Sonderkredit von Fr. 10'000'000.– gewährt.
2 Der Sonderkredit wird der laufenden Rechnung belastet.
1 ABl 2019-00.009.253.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 27. November 2019; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 28. Januar 2020; rückwirkend in Vollzug von 1. Januar 2020 bis
31. Dezember 2023.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2019-091 28.01.2020 01.01.2020 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
28.01.2020 01.01.2020 Erlass Grunderlass 2019-091
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