Kantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenl... (321.971.3)
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Kantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg

Kantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg vom 19. November 2019 (Stand 19. November 2019) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. August 2019 1 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Der Kanton St.Gallen gewährt der Spitalregion Fürstenland Toggenburg für die Finanzierung des Spitalbetriebs in den Jahren 2019 und 2020 ein Darlehen von Fr. 9'700'000.–. Ziff. 2
1 Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr. 9'700'000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
3 Die ausgerichteten Darlehenstranchen werden im entsprechenden Auszahlungs - jahr jeweils vollumfänglich wertberichtigt. Ziff. 3
1 Die Regierung wird ermächtigt, mit der Spitalregion Fürstenland Toggenburg die Staffelung der Auszahlung des Darlehens sowie die weiteren Einzelheiten des Dar - lehensvertrags zu vereinbaren.
1 ABl 2019-00.007.377.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 18. September 2019; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 19. November 2019; in Vollzug ab 19. November 2019.
Ziff. 4
1 Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg zahlt das Darlehen ab dem Jahr 2025 innert 10 Jahren zurück.
2 Sie entrichtet auf dem rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.
3 Der Zinssatz entspricht den Konditionen des Kantons zur Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt zuzüglich 0,25 Prozent. Eine Negativverzinsung ist ausgeschlos - sen.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2019-082 19.11.2019 19.11.2019 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
19.11.2019 19.11.2019 Erlass Grunderlass 2019-082
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