Gebühren und Entschädigungen für Leistungen der Linthebene-Melioration (Gebührentarif) (633.411)
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Gebühren und Entschädigungen für Leistungen der Linthebene-Melioration (Gebührentarif)

Gebühren und Entschädigungen für Leistungen der Linthebene-Melioration (Gebührentarif ) vom 21. März 2011 (Stand 1. April 2011) Der Aufsichtsrat der Linthebene-Melioration erlässt gestützt auf Art. 13 Bst. a bis der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melio - ration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen vom 25. Juni 1996
1 als Gebührentarif: 2 I. Gebühren und Kosten Nr. Fr. a) Kanzleigebühren
1. Ausfertigung von Verfügungen und Entscheiden je angefangene Seite ........................... 15.—
2. Fotokopie:
2.1 Bis fünf Kopien, je Kopie ..................... 1.—
2.2 Für jede weitere Kopie ....................... —.30
2.3 Für jede Farbkopie .......................... 2.—
2.4 Für jede Plankopie .......................... 2.— bis 10.—
3. Zustellen oder Abholen einer Urkunde und der- gleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.— bis 50.—
4. Mahnung ................................. 10.— bis 50.— b) Dienstleistungen und Beratungen
5. Dienstleistungen und Beratungen, die vorwiegend im privaten Interesse erbracht werden und einen er- heblichen Zeitaufwand verursachen: für die Stunde 80.— bis 180.— c) Verwaltungsverfahren und -rechtspflege
6. Verfügung oder Entscheid (Einsprache, Rekurs usw.) 50.— bis 5000.—
1 sGS 633.41.
2 Im Amtsblatt veröffentlicht am 27. Dezember 2011, ABl 2011 , 3590 ff.; in Vollzug ab 1. April 2011.
Nr. Fr. d) Überschreiten der Ansätze
7. Die Höchstansätze können um bis zu 50 Prozent überschritten werden für besonders aufwendige Amtshandlungen. II. Entschädigungen a) Temporäre Beanspruchung
8. Vorübergehende Beanspruchung von Flächen im Eigentum des Werks, je Quadratmeter:
8.1 Grundpauschale ............................ 10.—
8.2 Benützungsgebühr, je angefangenen Monat ..... —.50
8.3 Mindestentschädigung je Fall ................. 150.— b) Baurechte
9. Dauernde Baurechte, je Quadratmeter und Jahr, indexiert .................................. 3.80 (Die Entschädigung entspricht einem Index von
108,8 Punkten, Stand August 2010, Basis 2000.) c) Durchleitungsrechte für 25 Jahre
10. Erdverlegte Leitung, je Laufmeter Leitungslänge bis zu einer Summe der Durchmesser von ......... bis 600 mm 6.— ab 601 mm 20.—
11. Zugehöriger Schacht je Stück, bis Durchmesser .. 100 cm 250.—
12. Zugehöriger Schacht je Stück, für Sonderbauwerke und ab Durchmesser ....................... 100 cm 500.—
13. Stangen / Masten von Mittel- und Hochspannungs- leitungen, je Stück .......................... bis 16 kV 200.—
50 kV–110 kV 500.— grösser 110 kV 1000.—
14. Freileitungen Energie, je Laufmeter Leitungslänge, je Leiterseil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.—
15. Freileitungen Daten, je Laufmeter Leitungslänge, je Datenleitung ............................. 5.—
Nr. d) Grabenöffnungen und Belagsaufbrüche
16. Provisorische Instandstellung von Gräben gemäss Norm SN 640 535 c durch privates Fachunter - nehmen in Absprache und im Einverständnis der Linthebene-Melioration, im Auftrag der Bauherr - schaft
17. Bei Arbeitsvergabe unter der Regie der Linthebene- Melioration an Dritte, Verwaltungszuschlag in Prozent der Kosten für die provisorische Instand- stellung ................................... 10 Prozent
18. Definitive Instandstellung zu einem späteren Zeit- punkt gemäss Norm SN 640 535 c durch die Linth- ebene-Melio ration, je Quadratmeter Belagsfläche, Verrechnung an die Bauherrschaft im Zeitpunkt der Bauarbeiten: Fr.
18.1 bis 10 m 2 .................................. 270.—
18.2 11 bis 20 m 2 ............................... 220.—
18.3 21 bis 100 m
2
.............................. 150.—
18.4 101 bis 200 m
2
............................. 120.—
18.5 ab 201 m
2
................................. 110.— III. Schlussbestimmung
19. Dieser Tarif wird ab 1. April 2011 angewendet. nach effek tivem Aufwand, zulasten Bauherrschaft
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