Kantonsratsbeschluss über Erwerb und Erweiterung der Sporthallen für die Kantonsschule Sargans sowie das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland
Kantonsratsbeschluss über Erwerb und Erweiterung der Sporthallen für die Kantonsschule Sargans sowie das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland vom 22. Januar 2008 (Stand 22. Januar 2008) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 2. Mai 2007 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Für Erwerb und Erweiterung der Sporthallen für die Kantonsschule Sargans so - wie das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland wird ein Kredit von Fr. 14 800 000.– gewährt.
2 Wenn die Kosten für den Neubau einer Vierfachsporthalle über dem gewährten Kredit liegen, wird die Regierung ermächtigt, die Sanierung der Dreifachsporthalle mit Anbau einer Einfachsporthalle zu realisieren. Ziff. 2
1 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert zehn Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Der Kantonsrat gewährt Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentli - che, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, abschliessend. Mehrkosten in - folge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits.
1 ABl 2007, 1675 ff.
2 Vom Kantonsrat erlassen am 27. November 2007; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 22. Januar 2008; in Vollzug ab 22. Januar 2008.
Ziff. 4
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
3
3 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 43–54 22.01.2008 22.01.2008 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
22.01.2008 22.01.2008 Erlass Grunderlass 43–54
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