Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen
über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen St.Gallen vom 22. Januar 2008
1 Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 17. April 2007
2 Kenntnis genommen und erlässt in Anwendung von Art. 18 und Art. 22 Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom
28. Juni 1979
3 als Beschluss:
1. 1.
1 Der Kanton richtet der Ortsbürgergemeinde St.Gallen einen Globalkredit zur Finanzierung des Betriebs der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen aus.
2 Mit dem Globalkredit wird der von der Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung und den übrigen Sozialversicherungen vorausgesetzte Anteil der öffentlichen Hand gedeckt.
2. 2.
1 Die Regierung schliesst mit der Ortsbürgergemeinde St.Gallen eine Vereinbarung über die Leistung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen und deren Finanzierung ab.
3. 3.
1 Die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen übt die Finanzaufsicht über die Geriatrische Klinik des Bürgerspitals St.Gallen aus.
4. 4.
1 Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses.
5. 5.
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
4 Die Präsidentin des Kantonsrates: Marie-Theres Huser Der Staatssekretär: lic. iur. Martin Gehrer Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt:
5 Der Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen wurde am 22. Januar 2008 rechtsgültig, nachdem innerhalb der Referendumsfrist vom 11. Dezember 2007 bis 21. Januar 2008 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist.
6 Der Erlass wird ab 1. Januar 2008 angewendet. St.Gallen, 22. Januar 2008 Die Präsidentin der Regierung: lic. phil. Kathrin Hilber Der Staatssekretär: lic. iur. Martin Gehrer
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