Grossratsbeschluss über den Neubau des Bezirksgebäudes Sargans in Flums
Grossratsbeschluss über den Neubau des Bezirksgebäudes Sargans in Flums vom 5. Dezember 1985 (Stand 5. Dezember 1985) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 15. Januar 1985 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 4 740 400.– für den Neubau des Bezirksgebäudes Sargans in Flums werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr. 4 316500.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist von 1986 bis 1995 belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauli - che Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 ABl 1985, 273.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 23. Oktober 1985; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 5. Dezember 1985; in Vollzug ab 5. Dezember 1985.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative 3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 20–92 05.12.1985 05.12.1985 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
05.12.1985 05.12.1985 Erlass Grunderlass 20–92
Feedback