Grossratsbeschluss über den Neubau der Schulen für Spitalberufe in St.Gallen
Grossratsbeschluss über den Neubau der Schulen für Spitalberufe in St.Gallen vom 7. Januar 1988 (Stand 7. Januar 1988) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. März 1987 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Das Projekt und der Kostenvoranschlag von Fr. 8 237 000.– für den Neubau der Schulen für Spitalberufe in St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Baukosten wird ein Kredit von Fr. 8 237 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer fünfzehnjährigen Tilgungsfrist von 1988 bis 2003 belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird.
1 ABl 1987, 699.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 26. November 1987; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 7. Januar 1988; in Vollzug ab 7. Januar 1988.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative 3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 23–9 07.01.1988 07.01.1988 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
07.01.1988 07.01.1988 Erlass Grunderlass 23–9
Feedback