Grossratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bazenheid (732.45)
CH - SG

Grossratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bazenheid

Grossratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bazenheid vom 6. November 1997 (Stand 6. November 1997) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 16. September 1996 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2
Art. 1
1 Dem Projekt für den Bau einer Umfahrungsstrasse Bazenheid mit einem Kosten - voranschlag von 125 Mio. Franken (Preisstand 1996) wird zugestimmt. Die verein - fachte Verzweigung Cholberg wird für den motorisierten Verkehr auf die Fahrtrichtung von Wil nach Bazenheid beschränkt (Präzisierung im beiliegenden Plan). 3
Art. 2
1 Die Baukredite werden im jährlichen Voranschlag eingeholt.
Art. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1996, 2300.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 24. September 1997; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 6. November 1997; in Vollzug ab 6. November 1997.
3 Der Plan «Umfahrung Bazenheid/Knoten Cholberg» auf Seite 3 ist Bestandteil des Grossrats - beschlusses.
Art. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich um - gestaltet wird.
Art. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 4
4 Art. 7 bis Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 33–11 06.11.1997 06.11.1997 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
06.11.1997 06.11.1997 Erlass Grunderlass 33–11
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