Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen in der kantonalen Psychiatrischen Klinik... (322.913)
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Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen in der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil

Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen in der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil vom 2. April 1998 (Stand 2. April 1998) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 17. Juni 1997 Kenntnis genommen und beschliesst:
1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 16 785 000.– für Umbau und Erneuerung von zwei Patientenhäusern sowie Sanierung von Gebäudeerschliessungen in der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 16 785 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 1999 innert
10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 18. Februar 1998; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 2. April 1998; in Vollzug ab 2. April 1998.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
2
2 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 33–39 02.04.1998 02.04.1998 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
02.04.1998 02.04.1998 Erlass Grunderlass 33–39
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