Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 9. August 1983 (Stand 1. Januar 1984) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen beschliessen:
1 Ziff. 1
1 Die Grundgehälter und das 13. - dentlichen Professoren sowie der vollamtlichen Dozenten gemäss Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 2 (Stand: 31. Dezember 1983) werden um zwei Prozent erhöht. Zusätzlich wird das Jahresgehalt um Fr. 800.– erhöht.
2 Die prozentuale Erhöhung von Grundgehalt und 13. Monatsgehalt wird auf Fr. 2429.– begrenzt. Ziff. 2
1 Dieser Beschluss wird nach Genehmigung des Grossen Rates ab 1. Januar 1984 angewendet.
1 Vom Grossen Rat genehmigt am 19. Oktober 1983; in Vollzug ab 1. Januar 1984.
2 sGS 217.31 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 18–103 09.08.1983 01.01.1984 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
09.08.1983 01.01.1984 Erlass Grunderlass 18–103
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