Grossratsbeschluss über den Neubau der Kantonsschule Wil (215.395.1)
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Grossratsbeschluss über den Neubau der Kantonsschule Wil

Grossratsbeschluss über den Neubau der Kantonsschule Wil vom 24. September 2000 (Stand 25. September 2000) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Oktober 1999 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 50 621 000.– für den Neubau der Kantonsschule Wil werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge des Kantons Thurgau, der Stadt Wil und der Interkantonalen Regionalplanungsgruppe Wil ein Kredit von Fr.
37 297 000.– gewährt. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2002 innert 10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 ABl 1999, 2355 ff.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 11. April 2000; in der Volksabstimmung angenommen und rechtsgültig geworden am 24. September 2000; in Vollzug ab 25. September 2000.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss wird mit dem X. Nachtragsgesetz zum Mittelschulgesetz rechts - gültig. Ziff. 6
1 Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
3 Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt: 4 Der Grossratsbeschluss über den Neubau der Kantonsschule Wil
5 ist in der Volks - abstimmung vom 24. September 2000 mit 78 316 Ja- gegen 35 982 Nein-Stimmen angenommen worden 6 und demnach am 24. September 2000 rechtsgültig gewor - den. Der Grossratsbeschluss wird ab 25. September 2000 angewendet.
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
4 Siehe ABl 2000, 2507.
5 Abstimmungsvorlage siehe ABl 2000, 1968.
6 Abstimmungsergebnis siehe ABl 2000, 2250 ff.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 35–52 24.09.2000 25.09.2000 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
24.09.2000 25.09.2000 Erlass Grunderlass 35–52
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