Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschul... (217.313)
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Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen

über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen St.Gallen vom 22. November 1991
1 Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen beschliessen: I. Die Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 12. Oktober 1971
2 wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 1. Art. 8 Abs. 1.

1 Vollamtliche Dozenten mit abgeschlossener akademischer Ausbildung, die während des Semesters unter der Leitung eines ordentlichen oder ausserordentlichen Professors im Unterricht mitwirken und während der übrigen Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiter eines Professors oder in einem der Hochschule angeschlossenen Institut tätig sind, beziehen ein Grundgehalt von Fr. 33 700.- bis Fr. 44 000.-
3 im Jahr. II.
1. Die Grundgehälter und das 13. Monatsgehalt der ordentlichen und der ausserordentlichen Professoren sowie der vollamtlichen Dozenten nach der Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 12. Oktober 1971
4 (Ansätze gemäss Regierungsratsbeschluss über die Besoldungsansätze für das Staatspersonal im Jahr 1991
5 ) werden auf 1. Januar 1992 real soweit erhöht, dass die Erhöhung zusammen mit dem Teuerungsausgleich nach Art. 46 der Dienst- und Besoldungsordnung für das Staatspersonal
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5,75 Prozent beträgt, höchstens jedoch um 1,8 Prozent. Zusätzlich wird die Jahresbesoldung um Fr. 800.- erhöht.
2. Die Grundgehälter und das 13. Monatsgehalt der ordentlichen und der ausserordentlichen Professoren sowie der vollamtlichen Dozenten nach der Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 12. Oktober 1971
7 (Ansätze gemäss Regierungsratsbeschluss über die Besoldungsansätze für das Staatspersonal im Jahr 1992
8 unter Abzug von Fr. 800.-) werden auf 1. Januar 1993 real soweit erhöht, dass die Erhöhung zusammen mit jener nach Ziff. 1 erstem Satz dieses Abschnitts 1,8 Prozent beträgt.
3. Den ordentlichen und ausserordentlichen Professoren sowie den vollamtlichen Dozenten, die Ende Dezember 1991 im Dienst der Hochschule St.Gallen stehen, wird ein einmaliger Betrag von Fr. 800.- ausgerichtet. Die Auszahlung erfolgt mit dem November-Gehalt. Abs. 1 dieser Ziffer wird sachgemäss angewendet für ordentliche und ausserordentliche Professoren sowie vollamtliche Dozenten, die: a) im Verlauf des Jahres 1991 in den Dienst der Hochschule eintreten; b) alters- oder invaliditätshalber im Verlauf des Jahres 1991 aus dem Dienst der Hochschule ausscheiden; c) einen Beschäftigungsumfang von weniger als 100 Prozent aufweisen. III. Dieser Beschluss wird nach Genehmigung durch den Grossen Rat wie folgt angewendet:
1. Abschnitt I und Abschnitt II Ziff. 1 ab 1. Januar 1992;
2. Abschnitt II Ziff. 2 ab 1. Januar 1993;
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen beschliesst:
9 Der Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen vom 22. November 1991 wird genehmigt. St.Gallen, 26. November 1991 Der Präsident des Grossen Rates: lic. iur. Peter Schönenberger Der Staatsschreiber: Dr. Dieter J. Niedermann
1 Vom Grossen Rat genehmigt am 26. November 1991; in Vollzug ab 1. Januar 1991 (Abschnitt II Ziff. 3) / 1.Januar 1992 (Abschnitt I und Abschnitt II Ziff. 1) / 1.Januar 1993 (Abschnitt II Ziff. 2).
2 sGS 217.31.
3 Besoldungsklasse 29 (maximal) = Fr. 117 699.40 (Ansatz 1991).
4 sGS 217.31.
5 nGS 25-70 (sGS 143.23).
6 sGS 143.2.
7 sGS 217.31.
8 nGS 26-122 (sGS 143.23).
9 Die Botschaft des Regierungsrates (im kantonalen Amtsblatt nicht veröffentlicht) datiert vom 12.März / 22. November 1991.
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