Grossratsbeschluss über Erwerb und Umbau des Schulhauses Hadwig in St.Gallen für die Pädagogische Hochschule
Grossratsbeschluss über Erwerb und Umbau des Schulhauses Hadwig in St.Gallen für die Pädagogische Hochschule vom 1. April 1990 (Stand 1. April 1990) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 13. September 1988
1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 24 400 000.– für Erwerb und Umbau des Schulhauses Hadwig in St.Gallen für die Pädagogische Hochschule werden geneh - migt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der Beiträge ein Kredit von Fr. 13 574 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist
1990 bis 2009» belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1988, 2436 ff.
2 Erlassen am 28. September 1989; in der Volksabstimmung angenommen worden und rechts - gültig geworden am 1. April 1990; in Vollzug ab 1. April 1990.
Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 6 des Gesetzes über Referendum und Initi - ative
3 dem obligatorischen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 25–35 01.04.1990 01.04.1990 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
01.04.1990 01.04.1990 Erlass Grunderlass 25–35
Feedback