Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Weiterbildungszentrums Holzweid der Universität St.Gallen
Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Weiterbildungszentrums Holzweid der Universität St.Gallen vom 29. Juni 2004 (Stand 29. Juni 2004) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 6. Januar 2004 Kenntnis genommen und beschliesst:
1
Art. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 23 950 000.– für die Erweiterung des Wei - terbildungszentrums Holzweid der Universität St.Gallen werden genehmigt.
Art. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 2 350 000.– und des Kostenanteils der Stiftung Alumni HSG von Fr. 12 200 000.– ein Kredit von Fr. 9 400 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2005 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Art. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 Vom Kantonsrat erlassen am 4. Mai 2004; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 29. Juni 2004; in Vollzug ab 29. Juni 2004.
Art. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird.
Art. 5
1 Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 2
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 39–75 29.06.2004 29.06.2004 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
29.06.2004 29.06.2004 Erlass Grunderlass 39–75
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