Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Umsetzung des Konzeptes Informatik-Bildungsoffensive
Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Umsetzung des Konzeptes Informatik-Bildungsoffensive vom 3. April 2003 (Stand 3. April 2003) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 28. Januar 2002 Kenntnis genommen und erlässt als Beschluss: 1 Ziff. 1
1 Zur Finanzierung der für die Umsetzung des Konzeptes Informatik-Bildungsof - fensive erforderlichen Investitionen wird ein Sonderkredit von Fr. 10 000 000.– gewährt.
2 Er wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert sieben Jahren abgeschrieben. Ziff. 2
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 2 Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt: 3 Der Kantonsratsbeschluss über den Sonderkredit zur Umsetzung des Konzeptes Informatik-Bildungsoffensive wurde am 3. April 2003 rechtsgültig, nachdem in - nerhalb der Referendumsfrist vom 4. März bis 2. April 2003 kein Begehren um An - ordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist.
4 Der Erlass wird ab 3. April 2003 angewendet.
1 Vom Kantonsrat erlassen am 18. Februar 2003; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 3. April 2003; in Vollzug ab 3. April 2003.
2 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
3 Siehe ABl 2003, 857.
4 Referendumsvorlage siehe ABl 2003, 430.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 38–42 03.04.2003 03.04.2003 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
03.04.2003 03.04.2003 Erlass Grunderlass 38–42
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