Grossratsbeschluss über die Israelitische Gemeinde St.Gallen (171.2)
CH - SG

Grossratsbeschluss über die Israelitische Gemeinde St.Gallen

Grossratsbeschluss über die Israelitische Gemeinde St.Gallen vom 14. Januar 1993 (Stand 1. Juli 1993) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. Dezember 1991 1 Kenntnis ge - nommen und erlässt als Beschluss: 2

Art. 1 Anerkennung

1 Die Israelitische Gemeinde St.Gallen wird als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkannt.

Art. 2 Zugehörigkeit

1 Der Israelitischen Gemeinde St.Gallen gehört an, wer sich nach den Regeln des Judentums als Jude bekennt und im Kanton St.Gallen wohnt.
2 Jüdische Einwohner des Kantons Appenzell A. Rh. können der Israelitischen Gemeinde St.Gallen beitreten, wenn dieser Kanton eine Mitgliedschaft zulässt.

Art. 3 Anwendbares Recht

1 Die Gesetzgebung über die Konfessionsteile und über die Spezialgemeinden wird auf die Israelitische Gemeinde St.Gallen sachgemäss angewendet.

Art. 4 Besondere Vorschriften

a) Ratsmitglieder
1 Der Rat zählt wenigstens fünf Mitglieder.
2 Ein Mitglied, ausgenommen der Vorsitzende, kann im Kanton Appenzell A. Rh. wohnen.
1 ABl 1992, 355.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 2. Dezember 1992; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 14. Januar 1993; in Vollzug ab 1. Juli 1993.

Art. 5 b) Abgaben

1 Die Israelitische Gemeinde St.Gallen ordnet die Abgaben in einem rechtsetzen - den Reglement.
2 Erhebt sie Einkommens- und Vermögenssteuern, so sind Einkommens- und Ver - mögenssteuerfaktoren nach der Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern massgebend.

Art. 6 Genehmigung von Erlassen

1 Der Regierungsrat genehmigt die Gemeindeordnung, das zuständige Departe - ment die rechtsetzenden Reglemente.

Art. 7 Vollzugsbeginn

1 Der Regierungsrat bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses. 3

Art. 8 Referendum

1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 5 lit. b des Gesetzes über Referendum und Initiative
4 dem fakultativen Gesetzesreferendum.
3 1. Juli 1993.
4 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 28–37 14.01.1993 01.07.1993 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
14.01.1993 01.07.1993 Erlass Grunderlass 28–37
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