Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Stella Maris in Rorschach
Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Stella Maris in Rorschach vom 21. Mai 2000 (Stand 22. Mai 2000) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 10. August 1992
1 Kenntnis genommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 22 758 000.– für Erwerb, Umbau und Er - neuerung der Liegenschaft Stella Maris in Rorschach werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 22 758 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2001 innert
10 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 ABl 1999, 1721 ff.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 22. Februar 2000; in der Volksabstimmung angenommen wor - den und rechtsgültig geworden am 21. Mai 2000; in Vollzug ab 22. Mai 2000.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum..
3
3 Art. 6 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 35–38 21.05.2000 22.05.2000 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
21.05.2000 22.05.2000 Erlass Grunderlass 35–38
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