Grossratsbeschluss über den Neubau einer Motorfahrzeugprüfhalle in Mels (711.93)
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Grossratsbeschluss über den Neubau einer Motorfahrzeugprüfhalle in Mels

Grossratsbeschluss über den Neubau einer Motorfahrzeugprüfhalle in Mels vom 23. Juni 1970 (Stand 7. Dezember 1978) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 14. Oktober 1969 1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Das Projekt über den Neubau einer Motorfahrzeugprüfhalle in Mels im Kosten - voranschlag von Fr. 1 782 500.– wird genehmigt. Ziff. 2 *
1 Zur Deckung der Baukosten wird ein Kredit von Fr. 1 782 500.– gewährt.
2 Für den Bau zweier zusätzlicher Arbeitsräume für Prüfungsexperten und für die Beschaffung hochwertiger Prüfgeräte wird ein ergänzender Kredit von Fr. 287 480.– gewährt.
3 Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist
1971 bis 1990» belastet. Ziff. 3
1 Über die Bewilligung von Nachtragskrediten für Mehrkosten, die auf die Teue - rung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, be - schliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1969, 1551.
2 nGS 7, 123. Vom Grossen Rat erlassen am 11. Mai 1970, nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 23. Juni 1970, in Vollzug ab 23. Juni 1970.
Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauli - che Änderungen vorzunehmen, soweit sie aus betrieblichen oder architektoni - schen Gründen notwendig sind und das Projekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967
3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 7, 123 23.06.1970 23.06.1970 Ziff. 2 geändert 13–100 07.12.1978 07.12.1978 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
23.06.1970 23.06.1970 Erlass Grunderlass 7, 123
07.12.1978 07.12.1978 Ziff. 2 geändert 13–100
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