Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Zeughausgasse 2... (141.92)
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Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Zeughausgasse 20 in St.Gallen

Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Zeughausgasse 20 in St.Gallen vom 17. Mai 1992 (Stand 17. Mai 1992) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 8. Januar 1991
1 Kenntnis genom - men und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 9 428 000.– für Erwerb, Umbau und Er - neuerung der Liegenschaft Zeughausgasse 20 in St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Feuerschutzbeitrags der Gebäude - versicherungsanstalt des Kantons St.Gallen von Fr. 12 000.– ein Kredit von Fr. 9 416 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer fünfzehnjährigen Tilgungsfrist von 1992 bis 2006 belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
1 ABl 1991, 288.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 2. Oktober 1991; in der Volksabstimmung angenommen wor - den und rechtsgültig geworden am 17. Mai 1992; in Vollzug ab 17. Mai 1992.
Ziff. 4
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative
3 dem fakultativen Finanzreferendum.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 27–54 17.05.1992 17.05.1992 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
17.05.1992 17.05.1992 Erlass Grunderlass 27–54
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