Grossratsbeschluss über Umbau und Erneuerung des Hauses 15 der Psychiatrischen Klini... (322.914)
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Grossratsbeschluss über Umbau und Erneuerung des Hauses 15 der Psychiatrischen Klinik Wil

Grossratsbeschluss über Umbau und Erneuerung des Hauses 15 der Psychiatrischen Klinik Wil vom 4. April 2002 (Stand 4. April 2002) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 3. Juli 2001 Kenntnis genommen und beschliesst:
1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 10 100 000.– für Umbau und Erneuerung des Hauses 15 der Psychiatrischen Klinik Wil für eine geschützte Werkstätte der Heimstätten Wil werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 1 800 000.– ein Kredit von Fr. 8 300 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert
5 Jahren abgeschrieben. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 19. Februar 2002; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 4. April 2002; in Vollzug ab 4. April 2002.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
2
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 37–40 04.04.2002 04.04.2002 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
04.04.2002 04.04.2002 Erlass Grunderlass 37–40
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