Grossratsbeschluss über die Verkehrssanierung Rheineck (1. Etappe) (732.42)
CH - SG

Grossratsbeschluss über die Verkehrssanierung Rheineck (1. Etappe)

Grossratsbeschluss über die Verkehrssanierung Rheineck (1. Etappe) vom 9. Januar 1992 (Stand 9. Januar 1992) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 17. Juni 1991 1 Kenntnis genommen und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Dem Projekt Verkehrssanierung Rheineck (1. Etappe) in den Gemeinden Rhei - neck und St.Margrethen mit einem Kostenvoranschlag von Fr. 12 730 000.– wird zugestimmt. Ziff. 2
1 Der Baukredit ist im jährlichen Voranschlag einzuholen. Ziff. 3
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 bis Abs. 1 lit. a des Gesetzes über Referen - dum und Initiative 3 dem fakultativen Referendum.
1 Im kantonalen Amtsblatt nicht veröffentlicht; zu beziehen bei der Staatskanzlei, 9001 St.Gallen.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 27. November 1991; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 9. Januar 1992; in Vollzug ab 9. Januar 1992.
3 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 27–29 09.01.1992 09.01.1992 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
09.01.1992 09.01.1992 Erlass Grunderlass 27–29
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