Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen
Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen vom 16. August 1988 (Stand 1. Januar 1989) Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen beschliessen: 1 (I.)
Art. 1
1 Die Grundgehälter und das 13. - dentlichen Professoren sowie der vollamtlichen Dozenten nach der Gehaltsord - nung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
2 (Stand 31. Dezember 1988) werden auf
1. Januar 1989 um 1 Prozent erhöht.
Art. 2
1 Die nach Ziff. 1 erhöhten Höchstansätze der Gehaltsklassen der Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
3 werden auf 1. Januar 1989 um 1,5 Prozent erhöht.
Art. 3
1 Die nach Ziff. 2 erhöhten Höchstansätze der Gehaltsklassen der Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 4 werden auf 1. Januar 1990 um 1 Prozent erhöht.
1 Vom Grossen Rat genehmigt am 30. November 1988; in Vollzug ab 1. Januar 1989.
2 sGS 217.31 .
3 sGS 217.31 .
4 sGS 217.31 .
(II.)
Art. 4
1 Dieser Beschluss wird nach Genehmigung des Grossen Rates ab 1. Januar 1989 angewendet.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 23–71 16.08.1988 01.01.1989 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
16.08.1988 01.01.1989 Erlass Grunderlass 23–71
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