Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT) (689.12)
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Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT)

Verordnung über die Gebühren für die Höhere Fachschule ICT (HF ICT) Vom 25. Juni 2019 (Stand 1. August 2019) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Art. 9 Abs. 1 der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 2012
1 ) , beschliesst:

§ 1 Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die Gebühren der Höheren Fachschule ICT (HF- ICT).

§ 2 Schulgeld und Gebühren

1 Folgende Schulgelder und Gebühren werden erhoben:
a. Schulgeld für Einwohnerinnen und Einwohner eines der In - terkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höhe ren Fachschulen vom 22. März 2012
2 ) (HFSV) angehören - den Kantons pro Semester CHF 2'950.–;
b. Schulgeld für die übrigen Studierenden pro Semester CHF 5'950.–.
2 Das Schulgeld ist für das ganze Semester geschuldet.
3 Die Kosten für Lehrmittel und Unterrichtsunterlagen tragen die Studierenden selber.

§ 3 Übergangsbestimmungen

1 Diese Verordnung gilt für Studierende, die per Schuljahr 2019/2020 oder spä - ter in die HF-ICT eintreten.
2 Für Studierende, die vor dem Schuljahr 2019/2020 in die HF-ICT eingetreten sind, gilt die Schulordnung für die Höhere Fachschule ICT (HF-ICT) vom 9. Juli
2002
3 ) in der Version vom 1. August 2014.
1) SGS 649.612
2) SGS 649.612
3) SGS 681.333 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2019.040
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
25.06.2019 01.08.2019 Erlass Erstfassung GS 2019.040 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2019.040
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 25.06.2019 01.08.2019 Erstfassung GS 2019.040 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2019.040
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