Grossratsbeschluss über die Einrichtung eines Rettungsstützpunktes im Kantonsspita... (321.915.6)
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Grossratsbeschluss über die Einrichtung eines Rettungsstützpunktes im Kantonsspital St.Gallen

Grossratsbeschluss über die Einrichtung eines Rettungsstützpunktes im Kantonsspital St.Gallen vom 9. November 1995 (Stand 9. November 1995) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 6. Dezember 1994
1 Kenntnis ge - nommen und beschliesst:
2 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 3 060 000.– für die Einrichtung eines Ret - tungsstützpunktes im Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 3 060 000.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften, Baubeiträge» mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist von 1996 bis 2005 belastet. Ziff. 3
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror - dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig. Ziff. 4
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird.
1 ABl 1995, 131.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 28. September 1995; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 9. November 1995; in Vollzug ab 9. November 1995.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
3
3 Art. 7 Abs. 1 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 30–117 09.11.1995 09.11.1995 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
09.11.1995 09.11.1995 Erlass Grunderlass 30–117
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