Grossratsbeschluss über die Übernahme des Gemeindespitals Flawil durch den Staat (321.24)
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Grossratsbeschluss über die Übernahme des Gemeindespitals Flawil durch den Staat

Grossratsbeschluss über die Übernahme des Gemeindespitals Flawil durch den Staat vom 20. Juni 1986 (Stand 1. Januar 1987) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 26. März 1985 1 Kenntnis genom - men und beschliesst: 2 Ziff. 1
1 Der Staat übernimmt am 1. Januar 1987 das Gemeindespital Flawil als kantonales Spital.
2 Die politische Gemeinde Flawil übergibt dem Staat unentgeltlich die zum Spitala - real gehörenden Liegenschaften mit Inventar.
3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die für den Eigentumsübergang notwendigen Verträge abzuschliessen. Ziff. 2
1 Das in der Bilanz per 31. Dezember 1986 ausgewiesene Fondvermögen des Spitals geht an den Staat über. Ziff. 3
1 Der Staat übernimmt im Rahmen der kantonalen dienstrechtlichen Bestimmun - gen das am 31. Dezember 1986 von der politischen Gemeinde Flawil angestellte Spitalpersonal.
1 ABl 1985, 688.
2 Vom Grossen Rat erlassen am 7. Mai 1986; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig geworden am 20. Juni 1986; in Vollzug ab 1. Januar 1987.
Ziff. 4 3 Ziff. 5
1 Dieser Beschluss untersteht nach Art. 5 lit. b des Gesetzes über Referendum und Initiative
4 dem fakultativen Gesetzesreferendum. Ziff. 6
1 Dieser Beschluss wird ab 1. Januar 1987 angewendet.
3 Änderungen bisherigen Rechts werden nicht aufgeführt.
4 sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 21–128 20.06.1986 01.01.1987 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
20.06.1986 01.01.1987 Erlass Grunderlass 21–128
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