Grossratsbeschluss über den Neubau des Werkhofs und der Polizeistation Buchs
Grossratsbeschluss über den Neubau des Werkhofs und der Polizeistation Buchs vom 4. April 2002 (Stand 4. April 2002) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 14. August 2001 Kenntnis genommen und beschliesst: 1 Ziff. 1
1 Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 8 388 900.– für den Neubau des Werkhofs Buchs und von Fr. 4 258 600.– für die Polizeistation Buchs werden genehmigt. Ziff. 2
1 Zur Deckung der Kosten des Werkhofs wird ein Kredit von Fr. 8 388 900.– gewährt.
2 Der Kredit wird dem Staatsstrassenbau belastet. Ziff. 3
1 Zur Deckung der Kosten der Polizeistation wird ein Kredit von Fr. 4 258 600.– gewährt.
2 Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert 5 Jahren abgeschrieben. Ziff. 4
1 Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraus - sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
2 Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
1 Vom Grossen Rat erlassen am 19. Februar 2002; nach unbenützter Referendumsfrist rechts - gültig geworden am 4. April 2002; in Vollzug ab 4. April 2002.
Ziff. 5
1 Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umge - staltet wird. Ziff. 6
1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum. 2
2 Art. 7 RIG, sGS 125.1 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 37-46 04.04.2002 04.04.2002 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
04.04.2002 04.04.2002 Erlass Grunderlass 37-46
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